Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsabschluss
- 1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an.
- 1.2 Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung durch Sie erfolgt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Verhalten auf der Anlage Sie einzustehen haben. Personen, die nicht auf der Anmeldung angeführt sind und auch nicht nachgemeldet wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- 1.3 Sie sind ausschließlicher Vertragspartner des Veranstaltungsvertrages. Die angemeldeten Teilnehmer werden durch diese Vereinbarung nicht Vertragspartner des Fahrsicherheitszentrums; vertragliche Ansprüche der Teilnehmer richten sich daher ausnahmslos nach jenem Vertrag, aufgrund dessen Sie ihnen die Teilnahme ermöglichen. Sie verpflichten sich daher, uns hinsichtlich solcher Ansprüche schad- und klaglos zu halten.
- 1.4 Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
- 1.5 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen, sondern bieten Ihnen den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An unser Angebot sind wir zehn Tage gebunden. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht zu, können wir darüber anderweitig verfügen.
- 1.6 Es gelten immer die aktuellen AGBs des durchführenden Instituts in der derzeit rechtlich gültigen Fassung.
§ 2 Bezahlung
- 2.1 Die Endabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Die Zahlung des Veranstaltungspreises wird 10 Tage nach Vorlage der Endabrechnung fällig. Wir behalten uns die Forderung einer Anzahlung vor.
- 2.2 Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
- 2.3 Bei Einzelteilnehmern ist die Zahlung grundsätzlich vor der Teilnahme fällig.
§ 3 Leistungen/Preise
- 3.1 Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum laut unserem Angebot. Ein Vertragsabschluss unter Bedingungen oder Vorbehalten ist nicht möglich.
- 3.2 Bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie z.B. Orts- oder Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
- 3.3 Das durchführende Institut ist berechtigt, von der Veranstaltung Fotos/Filmmaterial aufzunehmen; dieses Material darf unentgeltlich in Werbebroschüren/-Faltblättern und ähnlichen Publikationen verwendet werden.
- 3.4 Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
§ 4 Erklärung zum Datenschutz
- 4.1 Hiermit willigen Sie ein, dass das Fahrsicherheitszentrum im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchung und Durchführung Ihrer Veranstaltung erhebt und verarbeitet. Hinsichtlich der erforderlichen und an uns weitergeleiteten Daten der Teilnehmer stehen Sie dafür ein, dass eine entsprechende Zustimmung vorliegt. Die Verarbeitung und Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich gemäß der separaten Datenschutzerklärung. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 5 Stornierung von Veranstaltungen
- 5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
- 5.2 Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung berechnen oder eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen: Die Stornogebühr beträgt von Vertragsabschluss bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Preises, ab dem 59. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30% des Preises, ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Preises, ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des Preises und ab dem siebten Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% des Preises. Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Termin des ersten Veranstaltungstages, 00.00 Uhr und der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns maßgebend.
- 5.3 Sie haben die Möglichkeit, uns einen eventuell geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 6 Veranstaltungsabsagen / Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen
- 6.1 Wir behalten uns vor, aus wichtigem, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarem Grund, Veranstaltungen zum vereinbarten Termin abzusagen und in Abstimmung mit Ihnen auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Anzahlungen zurückverlangen.
- 6.2 Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir die Veranstaltung absagen oder vorzeitig beenden. In diesem Fall können wir für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.
- 6.3 Werden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, behalten wir den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis. Wir zahlen in diesem Fall ersparte Aufwendungen zurück, soweit und sobald sie von unseren Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.
Stand: 03/2023, WIENER NEUSTADT , am 29.03.2023