Informationen zur Durchführung
Bitte beachten Sie, dass wir für die ordentliche Durchführung
- Einen für Mehrphasentrainings (A und/oderB) zertifizierten Platz, sowie
- Einen Seminarraum (Beamer und PC nicht zwingend erforderlich) benötigen.
- Der Platz darf während des Seminars nicht von Dritten (zb Ausbildungsfahren, Schulungsfahrten, usw.) verwendet werden.
- Die Anlagen wie Bewässerung und Gleitflächen müssen funktionsfähig sein.
- Für die Kommunikation stellen wir die nötigen Geräte zur Verfügung.
- Es müssen ausreichend Pylonen (mindestens 4 große und 10 kleine) bereit gestellt werden.
- Die Anlage und Sicherheitsbereiche müssen frei von Eis- Schneewänden sein.
- Für Schäden an der Anlage und/oder Fahrzeugen sowie für Personenschäden, kann nicht der Veranstalter=Seminarleiter zur Haftung herangezogen werden.
- Wir behalten uns das Recht vor, das Seminar bei Gefahr in Verzug ab zu brechen.
- Wir behalten uns das Recht vor, das Seminar witterungsbedingt (Schnee, Eis, Gewitter, ..) ab zu brechen. Gegebenenfalls wird dann ein Ersatztermin vereinbart.
- Es werden keine Leihfahrzeuge zur Verfügung gestellt
- Bei Motorrad-Seminaren muss eine komplette Motorrad-Schutzausrüstung (Helm, Hose, Jacke, Handschuhe, festes knöchelhohes Schuhwerk) getragen werden
- Bei Motorrad-Seminaren wird keine Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen an den Platz
Das Fahrsicherheitstraining darf nur auf einem im Bundesgebiet gelegenen Übungsplatz durchgeführt werden, dessen Absicherung eine Gefährdung von nicht mit dem Übungsbetrieb in Verbindung stehenden Personen oder eine Beschädigung solcher Sachen ausschließt und der hinsichtlich der Größe und Ausstattung folgenden Mindestkriterien entspricht:
- Vorhandensein eines Platzes mit einer Länge von mindestens 150 Metern und einer Breite von mindestens 40 Metern (nutzbare Fläche von mindestens 6000 m²);
- Vorhandensein einer permanenten Rutschfläche mit einer Länge von mindestens 40 Metern und einer Breite von mindestens vier Metern, um Bremsübungen mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h am Beginn der Rutschfläche durchführen zu können.
- Vor der Rutschfläche muss eine mindestens 50 Meter lange und mindestens 3 Meter breite Anlaufspur vorhanden sein, wobei die unmittelbar vor der Rutschfläche befindlichen 30 Meter der Anlaufspur eine gerade Verlängerung derselben darstellen müssen.
- Ab Beginn dieser Rutschfläche muss beidseitig ein befestigter (asphaltierter oder betonierter) Sturzraum von mindestens 3 Metern Breite vorhanden sein, der sich nach höchstens 15 Metern auf mindestens 8 Meter verbreitert und sich in der gesamten Breite (Breite der Rutschfläche und des Sturzraumes zu beiden Seiten) entlang der Rutschfläche und bis 30 Meter nach dem Ende der Rutschfläche erstreckt;
- Vorhandensein einer Rutschfläche in einer Kreisbahn in einem Sektor von mindestens 90 Grad, einem Außenradius von mindestens 20 Metern und einer Breite von mindestens vier Metern, um mit einer Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h am Beginn der Rutschfläche Kurvenfahrten und Kurvenbremsübungen durchführen zu können. Ab Beginn dieser Rutschfläche muss beidseitig ein befestigter (asphaltierter oder betonierter) Sturzraum von mindestens 2 Metern Breite vorhanden sein, der sich auf der Kurvenaußenseite nach höchstens 10 Metern auf mindestens 8 Meter verbreitert und sich in der gesamten Breite (Breite der Rutschfläche und des Sturzraumes zu beiden Seiten) entlang der Rutschfläche und bis 15 Meter nach Ende der Rutschfläche erstreckt.
- Diese Rutschfläche ist nicht erforderlich, wenn die Übungen gemäß Abs. 2 Z 2 lit. e und f mit einem Skid-car durchgeführt werden können;
- Für die Abhaltung von Fahrsicherheitstrainings der Klasse A ist innerhalb des Übungsplatzes ein rutschflächenfreier befestigter (asphaltierter oder betonierter) Bereich von mindestens 1.500 m² mit einer Mindestlänge von 120 Metern notwendig, der die gefahrlose Durchführung der in Abs. 3 Z 2 vorgeschriebenen Übungen ermöglicht;
- Vorhandensein einer Bewässerungsanlage, mit der die ständige Bewässerung der Rutschfläche möglich ist, wobei die Verwendung von chemischen Gleitmitteln nicht gestattet ist;
- Vorhandensein einer Geschwindigkeitsmessanlage mit Großanzeige, die es dem Teilnehmer und dem Instruktor ermöglicht, die am Beginn der Rutschfläche gefahrene Geschwindigkeit abzulesen;
- Vorhandensein von Sprechfunk in jedem teilnehmenden Fahrzeug und für den Instruktor;
- Vorhandensein eines Seminarraumes und entsprechender sanitärer Einrichtungen zur Durchführung des theoretischen Teiles und des verkehrspsychologischen Gruppengespräches für insgesamt 14 Personen, eingerichtet zur Präsentation von Stand- und bewegten Bildern;
- Vorhandensein von geeignetem Schulungsmaterial und
- Vorhandensein von mindestens 30 Leitkegeln, Kippstangen oder dgl.
Während der Durchführung der praktischen Übungen des Fahrsicherheitstrainings darf auf der für dieses Training bestimmten Fläche keine weitere Tätigkeit stattfinden. Der Inhalt und der Umfang des Fahrsicherheitstrainings sind von der durchführenden Stelle von außen lesbar neben oder in der Nähe der Eingangstüre anzubringen.